Modulare Qualifizierung
Die Hochschule ist mit der Organisation und Durchführung von Modulen im Rahmen der modularen Qualifizierung beauftragt. An den Modulen nehmen vorwiegend Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der ersten, zweiten und dritten Qualifikationsebene des Freistaats Bayern teil.
Die modulare Qualifizierung (Art. 20 LlbG) wird gemäß Art. 67 S. 1 Nr. 4 LlbG durch verschiedene Verordnungen und darauf aufbauende Konzepte näher geregelt. Sie finden die Verordnungen und Konzepte unter „Rechtliche Grundlagen“. Die personalverwaltenden Stellen können hierzu nähere Auskünfte geben.
