Weitere Informationen
Folgend finden Sie kompakte Antworten auf gängige Fragen rund um die modulare Qualifizierung. Klicken Sie unten einfach auf das Thema, über das Sie mehr erfahren möchten.
Sollten Sie auf Ihre Frage nicht die passende Antwort finden, wenden Sie sich gerne an das Team der modularen Qualifizierung unter modulare-qualifizierung@hfoed.bayern.de
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Unser Modulangebot richtet sich an staatliche und kommunale Beamtinnen und Beamte.
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Bei allen Veranstaltungen im Rahmen der modularen Qualifizierung referieren hauptamtliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Hochschule für den öffentlichen Dienst sowie externe Referentinnen und Referenten.
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Einladungsschreiben werden ca. vier Wochen vor Modulbeginn per E-Mail versendet.
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Die seitens der HföD angebotene Prüfung richtet sich nach der ModQV. Es wird empfohlen, vor dem Prüfungsmodul alle anderen Module zu besuchen. Die Grundkenntnisse, die für die Absolvierung des Prüfungsmoduls benötigt werden, ergeben sich aus den Modulbeschreibungen. Nach §§ 5 I 3 sowie 6 III 2 ModQV sind die Inhalte des Prüfungsmoduls Prüfungsgegenstand. Diese werden anhand der fachlichen Kenntnisse, des Verständnisses des Erlernten und der methodischen Handlungsfähigkeit überprüft.
Die Prüfungszeit beträgt in der mQ7 und mQ10 für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer 30 Minuten. In der mQ14 beträgt die Prüfungszeit 45 Minuten, §§ 4 I 1, 5 I 4 ModQV. In den Prüfungen dürfen Gesetzessammlungen in Papierform benutzt werden, sofern diese in der Regelung über die Hilfsmittel zugelassen wurden.
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Unsere Module werden entweder in Präsenz an wechselnden Veranstaltungsorten oder in einer Kombination aus Online- und Präsenzunterricht (Flipped Classroom) angeboten. Im Rahmen des Flipped-Classroom-Formats stehen die Lerninhalte ab Kursbeginn online über die Lernplattform ILIAS zur Verfügung. Am Ende des Kurszeitraums findet eine etwa zweitägige Präsenzveranstaltung statt.Wichtig! Die online bereitgestellten Inhalte müssen bereits vor dem Präsenztermin eigenständig bearbeitet werden. Für Fragen und Diskussionen während dieser Phase steht in ILIAS ein Kursforum zur Verfügung. Der Präsenzteil baut auf den vorherigen Lerninhalten auf und dient nicht der reinen Vermittlung von Wissen. Stattdessen bietet er die Gelegenheit, offene Fragen zu klären und sich vertieft über Kursinhalte auszutauschen.
Erfahren Sie in diesem Erklärvideo mehr über den Online-Unterricht
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Sie finden in unserer Hilfsmittelregelung zu jedem Modul die empfohlenen Hilfsmittel. Die jeweiligen Gesetzestexte können Sie wahlweise analog oder digital im Rahmen der Module verwenden.
Bitte beachten Sie, dass in den Prüfungen nur die zum jeweiligen Prüfungsmodul aufgeführten Hilfsmittel verwendet werden dürfen. Diese Gesetzessammlungen oder die im Ausnahmefall zugelassenen Ausdrucke einzelner Gesetzestexte (vgl. Hilfsmittelregelung) dürfen keine zusätzlichen Bemerkungen oder Wortkommentierungen enthalten; ausgenommen sind handschriftliche Unterstreichungen, Hervorhebungen, Nummerierungen und Verweisungen bei einzelnen Vorschriften auf andere Vorschriften (Zahlenhinweise).
Um die für die Prüfung zugelassenen Gesetzessammlungen und die Arbeit damit kennen zu lernen, empfehlen wir deren Benutzung bereits während des Prüfungsmoduls.
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Eine Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, wenn durch die Dozentin oder den Dozenten die erfolgreiche Teilnahme festgestellt wurde. Fehlzeiten innerhalb einer Maßnahme dürfen nicht vorliegen. Die Bescheinigung wird in der Regel zeitnah nach Seminarende per Post an die zuständige Personalstelle versandt.
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Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Datenschutz aufbereitet:
Link Datenschutzhinweise
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Ob eine Unterbringung am Veranstaltungsort möglich ist, entnehmen Sie bitte der Modulübersicht.
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Für die teilnehmenden Beamtinnen und Beamten nichtstaatlicher Dienstherren fallen nach § 4 I 2 der Verordnung über die Erstattung der Kosten für die Ausbildung und Fortbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern vom 24. Oktober 2005 (ErstV BayFHVR) Kosten an.
Diese Kosten sowie die ggf. der HföD für Beamtinnen und Beamten nichtstaatlicher Dienstherren entstandenen tatsächlichen Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden im Regelfall von der Zentralverwaltung gegenüber der entsendenden Stelle in Rechnung gestellt.
