Bayerisches Staatswappen

Kosten

Die HföD ist eine staatliche Einrichtung. Bei den zu erhebenden Kosten unterscheiden wir deshalb zwischen Teilnehmern aus dem staatlichen und aus anderen Bereichen.

Für Staatsbedienstete werden keine Gebühren erhoben.

Für Teilnehmer anderer Dienstherren werden Kosten nach der Verordnung über die Erstattung der Kosten für die Ausbildung und Fortbildung an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (ErstattungsVO BayFHVR) erhoben.